Leonardo Weinreich, 2022

Kants kategorischer Imperativ und Universalisierbarkeit

Die Grundidee hinter Kants (1900) kategorischen Imperativ ist, dass eine Handlung nur gut ist, wenn sie durch ein potenzielles, allgemeines Moralprinzip geboten bzw. erlaubt ist, also wenn es immer noch gut wäre wenn jeder die Handlung vollführt (Hübner 2021, S. 195 f.). So sind nach dem Prinzip der Universalisierbarkeit menschlicher Handlungen Handlungen (bzw. ihr moralischer Status) danach zu beurteilen, ob gewollt werden kann, dass alle Menschen diese Handlungen vollziehen (Hübner S. 152). Dies ist ein zentraler Aspekt in deontologischen Ethiken, aber auch in alltäglicher Moral. Dieses Prinzip ergibt jedoch keinen Sinn, wenn man es auf zu konkrete Handlungen bezieht. So meint Hübner (S. 157 f.), dass man abstraktere Handlungsregeln formulieren muss, welche verallgemeinerbar sein sollen. 

Der moralische Wert einer einzelnen Handlung bestimmt sich nach Kant aus ihrer Maxime, also ihrem allgemeinen Handlungstyp. Moral besteht für ihn wesentlich in allgemeinen Prinzipien, die bestimmen was gut oder schlecht ist. (Hübner (S. 195 f.)) Der kategorische Imperativ (unbedingtes Gebot) als höchstes Prinzip von Kant (1900) lautet in ihrer Formulierung als Gesetzesformel bzw. Universalisierungsformel: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ Für Kant ist eine Maxime eine Regel, die der Wille bei einer konkreten Entscheidung befolgt, es ist ein Prinzip des Willens. Als Maxime gelten also nur verallgemeinerte Intentionsbeschreibungen bzw. Handlungsregeln. So meint Hübner (S. 175), dass der kategorische Imperativ absurden Folgerungen entgeht, die entstehen können, wenn die Forderung nach für Verallgemeinerbarkeit auf allzu konkrete Handlungsbeschreibungen angewandt wird. Die Grundidee hinter dem kategorischen Imperativ ist, dass eine Handlung nur gut ist, wenn sie durch ein potenzielles, allgemeines Moralprinzip geboten bzw. erlaubt ist, also wenn es immer noch gut wäre wenn jeder die Handlung vollführt.

Eine Maxime besteht für Kant den kategorischen Imperativ jedoch nicht nur deswegen nicht, weil wir nicht vernünftig wollen können, dass alle anderen Menschen ihr als allgemeines Gesetz ebenfalls folgen, sondern auch, weil sie überhaupt nicht verallgemeinert werden kann, ohne einen Widerspruch (in der wechselseitigen Interaktion) zu erzeugen, oder aber auch weil sie einen Widerspruch in der eigenen Natur bedeuten würde, wenn sie zum festen Instinkt würde. Durch die Formulierung „…Maxime, durch die…“ kann der Widerspruch zum vorausgesetzten Willen bestehen, in welchem die Maxime selbst am Werk ist, meint Hübner (S. 194). Verallgemeinerung von bestimmten Maximen kann nach Kant gar nicht gedacht und damit auch nicht sinnvoll gewollt werden. Z. B. wäre Lügen unmoralisch, da es als allgemeines Gesetz sich selbst widersprechen würde, weil jeder eine Lüge vermuten würde, wodurch man durch Lügen seine Zwecke nicht erreichen kann. Die Verallgemeinerung selbst ist keine moralische Frage, sondern bloß eine faktisch-logische Frage des Widerspruchs, meint Hübner (S. 193). Als dauerhafter Instinkt oder als verbreitetes Verhalten können schlechte Maximen entweder gar keinen Bestand haben oder widerstreiten den eigenen Zwecken, meint Hübner (S. 194). Dass eine Verallgemeinerung nicht gedacht werden könne, scheint jedoch eine unnötig komplizierte Überlegung dafür zu sein, dass eine Verhaltensregel selbstwidersprüchlich ist, also sich selbst untergraben würde.

Es scheint auch nicht klar, inwiefern eine Selbstwidersprüchlichkeit hier das entscheidende Kriterium sein muss. Ein normatives Prinzip könnte schlicht deswegen schlecht sein, weil es stärkeren, also uns wichtigeren normativen Prinzipien widerspricht – was letztlich einer konsequentialistischen bzw. utilitaristischen Beurteilung entspricht. Wenn alle immer Lügen dürften hätte dies mehr negative Konsequenzen (die letztlich Prinzipien bzw. Normativa widersprechen).

Der kategorische Imperativ könnte auch so verstanden werden, dass eine Maxime sie erfüllen muss, um moralisch (gut) zu sein. Es ist aber auch nicht klar, warum nur Verallgemeinerungen gültig sein sollten, also warum jedes Prinzip des Willens zum allgemeinen Gesetz werden können müsste. So erfüllt z. B. für Kant die Maxime sich dem bloßen Genuss statt der Erweiterung und Verbesserung eigener Begabungen zu widmen nicht den kategorischen Imperativ (Hübner, S. 189 f.). Ab und zu Genuss der Ausbildung seiner Talente vorzuziehen, ist jedoch akzeptabel. Kants Universalismus fordert von legitimem Verhalten Verallgemeinerbarkeit, meint Hübner (S. 195). Es ist richtig, dass erlaubtes Verhalten jedem erlaubt sein sollte, aber es erscheint unklar, warum die zu verallgemeinernden Prinzipien nicht sein könnten, dass man nur im richtigen Maße Genuss der Talentausbildung vorzieht, oder dass Lügen nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt ist. Für Kant würde letzteres trotzdem das Vertrauen in Versprechen zerstören, meint Hübner (S. 187). Hübner (S. 188 f.) zeigt jedoch Argumentationen, nach denen Lügen durch den kategorischen Imperativ zwar immer schlecht, aber nicht immer verboten wären, weil sie mit anderen Maximen abgewogen werden könnten. Kant argumentiert jedoch für ein kompromissloses Verbot jeder Lüge, was aus guten Gründen sehr fragwürdig ist, und auch zum Teil vielen Menschen sehr befremdlich erscheint, wie Hübner (S. 179, 186) meint. Diesen Rigorismus Kants, welcher jedoch keine notwendige Folge aus dem kategorischen Imperativ sein muss, haben viele Philosophen abgelehnt. (Siehe auch Quante 2017, 132 f.)

Ein Kritikpunkt am kategorischen Imperativ ist, dass er schlicht eine unnötig komplizierte Überlegung ist. Denn man muss nicht überprüfen, ob etwas ein allgemeines Gesetz werden könnte, um festzustellen, ob eine Handlung schlecht oder gut ist. (Dies gilt ebenfalls, wenn man Kants Regel nur auf Prinzipien des Willens anwendet, wie es vielleicht gedacht ist.) Auch ohne den kategorischen Imperativ als Moralprinzip wären bestimmte Handlungen gut oder schlecht. Der kategorische Imperativ erscheint, wie als Reaktion auf den Utilitarismus, gerade nur darin eine Relevanz zu besitzen, Einzelfall-Handlungen, welche an sich schlecht aber mittelbar (und damit mehrheitlich) im größere Maße gut zu sein scheinen, zu verbieten.

Eine den kategorischen Imperativ erfüllende Maxime kann trotzdem zuwider individuellen Normativa sein, durch deren Verletzen kein anderer als die sie vertretende Person selbst zu Schaden kommt. Der kategorische Imperativ scheint die speziellen Normativa Einzelner bzw. von Minderheiten zu ignorieren bzw. zu verbieten, da sie kein allgemeines Gesetz werden können. Ob etwas ein allgemeines Gesetz werden kann, hängt von den Normativa der Menschen ab, also davon, ob sie etwas gut oder schlecht finden würden. Es sind diese Normativa, die eine Handlung moralisch gut/schlecht machen, und nicht die potenziellen Normativa, welche alle Menschen als allgemeines Gesetz vertreten könnten. Allgemeine Prinzipien können immer nur größtenteils gut sein, da es Umstände gibt, unter denen es gut ist etwas Schlechtes zu tun.

Auch z. B. Frankena (2012) kommt zu dem Schluss, dass manche Maximen kein allgemeines Gesetz werden können, und dass der Kategorische Imperativ nicht ausreicht, da er nicht alle unmoralische Maximen erfasst bzw. nicht alle unsere Pflichten sich durch ihn begründen lassen.

Kants Moralphilosophie insgesamt erscheint unnötig kompliziert und von stark begrenzter Relevanz. Für Skeptiker ist Kants Gedankengebäude bloß eine philosophische Erfindung, die in eine Sackgasse geführt hat (Quante 2017, 84 f.). Vom kategorischen Imperativ gibt es des Weiteren mehrere verschiedene Interpretationen, von denen keine vollständig mit den Argumentationen und Beispielen von Kant übereinzustimmen scheinen. Der Inhalt des Sittengesetzes bestehe bloß aus formalen Kriterien und nicht aus einem inhaltlich gehaltvollen Prinzip (S. 85). Aufgrund der Probleme des kategorischen Imperativs haben einige Philosophen auch Änderungsvorschläge und eigene Versionen entwickelt.

Siehe des Weiteren den Abschnitt Kants Zweckformel, Würde und normative Relevanz im Buch.

Fazit: Kants kategorischer Imperativ als Universalisierungsgebot für Handlungsprinzipien erscheint unnötig kompliziert und nicht als fundamentales Moralprinzip tauglich, da auch eine Moral mit individuellen Prinzipien und Ausnahmen gut sein kann. Die Gerechtigkeitsintuition gleiche Rechte für alle, auf die der Kategorische Imperativ unter anderem abzielt, ist jedoch berechtigt.

Kants Zweckformel, Würde und normative Relevanz

Kant (1788) hat neben der Gesetzesformel auch eine andere Formulierung des kategorischen Imperativs entwickelt, welche ein Verbot der Instrumentalisierung des Menschen ist, und auch Menschheitsformel oder Zweckformel genannt wird: „Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als auch in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“ Kant meint, dass Menschen als Vernunftwesen durch ihre Fähigkeit zu autonomer Zwecksetzung, also Normativa wie einen Willen zu bilden, als Zweck an sich selbst, also als Selbstzweck existieren, und deswegen von der Vernunft respektiert werden müssen. (Hübner 2021, 198) Damit hätten Menschen einen absoluten Wert, eine Würde, und könnten nicht als bloßes Mittel gegen anderes verrechnet werden. Somit wäre es nicht möglich Menschenleben gegeneinander abzuwägen, was vielleicht nicht vernünftigerweise gewollt werden.1

Was Kants Zweckformel eigentlich implizit aussagt ist, dass alle Menschen als normativ-relevant betrachtet werden sollen, also dass die Normativa eines Menschen zu verletzen schlecht ist. Kants Formulierung mit den Begriffen Zweck und Mittel macht dies jedoch nicht wirklich klar. Es erscheint außerdem auch nicht klar, warum es prinzipiell schlecht sein sollte, Menschen bloß als Mittel zu gebrauchen. Verschafft es z.B. einem Freude, anderen zu helfen, gebraucht man sie dadurch womöglich nur als Mittel. Und so meint auch Kant wahrscheinlich, dass Altruismus aus Eigennutz nicht moralisch gut ist. (2) Ein Kapitalist kann auch Menschen (seine Arbeitnehmer und Konsumenten) als Mittel zum Zweck der Gewinnerwirtschaftung nutzen. Solange dies im Interesse der Menschen ist, ignoriert man nicht ihre Ziele, was für Kant bedeuten würde, dass man sie zugleich als Zweck gebraucht. Es ist unklar was es bedeutet, jemanden ausschließlich als Mittel zu verwenden. Wenn dies eigentlich bedeutet, nicht die Interessen anderer zu verletzen, handelt es sich bei Kants Zweckformel um eine unnötig komplizierte Überlegung. Was Kant eigentlich damit meint, Menschen jederzeit zugleich als Zweck zu gebrauchen, ist, dass eine Handlung dem Menschen selbst dienen sollte. Worum es also eigentlich geht ist, mit Menschen nicht in einer Weise zu verfahren, wie es ihren Normativa widerspricht. So argumentiert Hübner (S. 200), dass sich die Wendung niemals bloß als Mittel gegen ein falsches Tun richtet, und jederzeit zugleich als Zweck gegen falsches Unterlassen.

Hübner (S. 201) meint, dass durch die Zweckformel des kategorischen Imperativs die Grundintuition zum Ausdruck kommt, dass es unmoralisch ist, sich selbst oder andere zu gebrauchen, auszunutzen, zu externen Zwecken zu verwenden oder für eigene Ziele einzuspannen. Da dies jedoch nicht eindeutig und prinzipiell schlecht ist, taugt es nicht als fundamentales Moralprinzip.

Kant (1785) argumentierte, dass Menschen durch Freiheit und Selbstbestimmung Würde haben und dass sie aufgrund ihrer Autonomie moralische Verantwortung haben. Dies sind jedoch keine logischen Argumentationen. Jeder Mensch hat die Freiheit, Selbstbestimmung und „Würde“ von sich selbst und anderen zu missachten. Die Aussage, dass kein Mensch Mittel zum Zweck sein darf, ist eine rein willkürliche Festlegung. (Sie kann natürlich insofern gut sein, als sie als gut empfunden wird oder Gutes bewirkt.)

Fazit: Kants Zweckformel des kategorischen Imperativs als Verbot der Instrumentalisierung des Menschen ist nicht eindeutig gut genug, um ein fundamentales Moralprinzip zu sein.

Frankena, William K. (2012) Ethik. Eine analytische Einführung

Hübner, Dietmar (2021) Einführung in die philosophische Ethik

Kant, Immanuel
(1788) Kritik der praktischen Vernunft
(1900) Gesammelte Schriften. Hrsg.: Bd. 1-22 Preussische Akademie der Wissenschaften

Quante, Michael (2017) Einführung in die Allgemeine Ethik

1 Eine kurze Untersuchung der Frage, inwiefern die Tötung von Menschen in ihren Auswirkungen mehrheitlich gut und damit legitim sein könnte, sowie zur Idee der Menschenwürde, befindet sich unter rationale-philosophie.de/menschenleben.

2 Siehe den Abschnitt Kants Moralphilosophie; gute Intentionen im Buch.