Leonardo Weinreich, 2026
Ostensives Erlernen erster Begriffe
Die folgenden Untersuchungen bauen auf dem Abschnitt Sprache und Bedeutung aus dem Buch auf.
Die Grundlage zum Erlernen von Sprache anderer Subjekte, als der Zuordnung von Wörtern und Bedeutungen, muss eine reale, wahrgenommene Zuordnung von Wörtern und konkreten Bedeutungen sein, wobei aus der Abstraktion von letzterem die allgemeine Bedeutung gebildet wird. Um einem anderen Subjekt die Bedeutung eines sprachlichen Ausdrucks ohne sprachliches Vorwissen zu vermitteln, könnte man also auf etwas zu zeigen und es benennen.1 Die Bedeutungsfestlegung empirischer Grundbegriffe erfolge ostensiv, also durch Hinzeigen auf sinnlich wahrnehmbare Dinge oder Merkmale (Schurz 2021, 47).2
Wittgenstein (1958; siehe auch Anscombe 2015 III. S. 235 ff.) wandte unter anderem ein, dass unklar sei was genau wir durch so eine verweisende Begriffsbestimmung meinen, da wir z. B. auch bloß eine Eigenschaft eines Dings meinen könnten. Aus allen derartigen Begriffsbestimmungen lässt sich jedoch ein kohärentes bzw. konsistentes Verständnis dafür entwickeln, was wahrscheinlich mit einem Begriff gemeint ist. Benennen wir z. B. zwei Dinge als „zwei“, könnte sich dieser Begriff speziell auf diese zwei Dinge beziehen – benennen wir jedoch mehrere Paare von gleichen oder verschiedenen Gegenständen als „zwei“, kann man daraus auf die wahre Bedeutung des Begriffs schließen.
Ostensive Definition; Bedeutung als allgemeine Idee statt einzelnem Erfahrungserlebnis
Nach der Idee der ostensiven Definition könnte durch ein Zeigen und Benennen die Bedeutung eines Begriffs festgelegt werden. Die bewusste Verknüpfung eines Begriffs (Wortes) mit der Entität eines einzelnen Erlebnisses (wie bei einer ostensiven Verknüpfung) definiert jedoch insofern nicht den Begriff, als die (allgemeine) Bedeutung eines Begriffs größer als das ist (bzw. größer als das sein soll) – es ist die allgemeine Idee der Entität. Eine externe Verknüpfung wie eine Ostension ist jedoch notwendig um erste externe Begriffe als eine bereits bestehende Bedeutungsverknüpfungen zu erlernen.
So scheint Anscombes (2015) bzw. Wittgensteins (1958) Argumentation gegen ostensive Definition auch in die Argumentation überführt werden zu können, dass wir als die Bedeutung eines Begriffs eine allgemeine Idee verstehen (welche auch zum Teil ein mentaler Zustand im Unbewussten sein kann), und nicht einen einzelnen Erfahrungsinhalt einer Ostension. Also dass ein einzelnes Erfahrungserlebnis einen Begriff nicht definiert, sondern eine verallgemeinerte Vorstellung, wie eine Idee. Denn sonst könnte man einen Begriff nicht im Sprachgebrauch verwenden, um Dinge gleicher Art mit ihm zu benennen. (Wittgenstein: Wörter haben nur durch Regeln Bedeutungen.3) Deswegen muss man auch schon wissen was ein Tisch ist, um einen Tisch in unserer Wahrnehmung als Tisch zu erkennen. Wenn wir also ein Ding in unserer Sinneswahrnehmung mit einem Wort benennen wollen, um dieses Wort damit zu definieren, so ist für uns die Sinneswahrnehmung eines Dings nur eine Instanz der allgemeinen Idee des Dings. Die Definition des Begriffs geschieht eigentlich durch die Verknüpfung mit der Idee. So könnte man sagen, dass die Bedeutung nicht durch den ostensiven Verweis festgelegt wird, sondern dass die Bedeutung als allgemeine Idee aus dem ostensiv verwiesenen, einzelnen Erlebensinhalt gebildet wird (bzw. aus allen gleichen Erfahrungserlebnissen). Diese Idee von etwas scheint für Anscombe jedoch schon ein (öffentliches) Sprachverständnis zu sein.
Wittgenstein (1953) kritisiert die Auffassung, dass private Objekte die Grundlage der Sprache bilden sollen (Haddock 2026, 5.). Das scheint so verstanden werden zu können, dass wir uns mit Wörtern nur mittels unserer mentalen Zustände (bzw. Bewusstseinsinhalte) gedanklich auf Dinge außerhalb unserer mentalen Zustände beziehen können. Da sich private Objekte jedoch als sinnliche Empfindungen bzw. als Sinneserscheinungen zu definieren scheinen (2.), können sie nicht die Grundlage von Intentionalität bzw. sprachlicher Bedeutung sein, denn beides besteht zum Teil in abstrakten Vorstellungen bzw. Gedanken. Sinneserscheinungen bzw. Erfahrungserlebnisse sind jedoch insofern die Grundlage von sprachlicher Bedeutung, als diese aus der Erfahrung gebildet wird.
Setzt ostensives Sprachenlernen Sprachverständnis oder „logische Kategorien“ voraus?
Ein Einwand (wie bei Anscombe 2015 und Wittgenstein 1958, 1953) gegen das ostensive (zeigende und benennende) Erlernen bzw. Verstehen von erster Sprache scheint zu sein, dass dies ein (sprachliches) Verständnis dessen, worauf gezeigt wird und damit auch „logische Kategorien“ (Ideen) voraussetzt, die nicht ostensiv erlernt werden können, und selbst schon sprachlich sind. So scheint es die Auffassung zu geben, dass Erkennen und Denken immer schon Sprache ist, oder immer mit Sprache verbunden ist. Siehe dazu den Abschnitt Erkenntnis ohne Sprache unter rationale-philosophie.de/erleben.
Es zeigt sich, dass wir ohne Sprache Unterschiede und Gemeinsamkeiten in unseren Erfahrungserlebnissen erkennen können, und diese somit in verschiedene (dingliche oder logische) Kategorien (Konzepte/Ideen) einteilen. „Logische Kategorien“ sind nur Gruppierungen fundamentaler (logischer) Unterschiede in unseren Erfahrungserlebnissen. Also wenn wir, statt verschiedenen Formen, erkennen, dass Farben etwas gänzlich anderes als Formen sind. Diese Erkenntnis selbst ist nicht sprachlich, auch wenn wir den Kategorien Begriffe zuordnen. Demnach könnte man also Kategorien bzw. Ideen ohne Sprache erkennen.
Aus der (ostensiven, durch andere Subjekte gegebenen) Zuordnung der Begriffe „Form“ zu verschiedenen Formen und „Farbe“ zu verschiedenen Farben kann man die Gemeinsamkeiten aller Verwendungen von „Farbe“ und die Gemeinsamkeiten aller Verwendungen von „Form“ erkennen, sowie den Unterschied aller Verwendungen von „Farbe“ zu allen Verwendungen von „Form“ erkennen, und somit schlussfolgern, welche Arten von Entitäten gemeint sind, und damit die Unterscheidung dieser fundamentalen Kategorien erlernen. Demnach könnte man also Kategorien bzw. Ideen durch ostensive Begriffszuordnungen erlernen (bzw. sie dadurch erkennen bzw. erschließen).
Wittgensteins Argument gegen die Möglichkeit einer Privatsprache
Wittgenstein (1953) argumentierte, dass Empfindungswörter bzw. mentale Ausdrücke keine privaten, inneren Zustände bezeichnen können (Beckermann 2008, 4.1.2 S. 70 ff.). Dies ist höchst kontraintuitiv, denn man selbst scheint trivialerweise ohne Probleme den eigenen Bewusstseinsinhalten Begriffe zuordnen zu können. Das Fokussieren der Aufmerksamkeit auf einen bestimmten Bewusstseinsinhalt kann hier parallel zu einem Zeigen auf etwas als Ostension verstanden werden (Haddock 2026, 5., 10.).
Wittgenstein (§ 258) argumentiert, dass man eine Empfindung nicht im Sinne einer festen Definition (Bedeutung) mit einem Wort benennen könne (als private ostensive Definition), da man nicht sicher wissen könne, ob man sich richtig daran erinnert, was man ursprünglich mit dem Wort bezeichnet hat, weshalb man sich nie sicher sein könne, ob man das Wort richtig verwendet. Zum einen erscheint es uns jedoch so, dass wir mit großer Sicherheit momentane Bewusstseinsinhalte als gleich bzw. gleichartig zu erinnerten Bewusstseinsinhalte erkennen können, und zum anderen scheint es keine fatale Relevanz für die Verwendung von Begriffen zu besitzen, wenn sich ihre verknüpfte Bedeutung tatsächlich wandeln sollte. Das einzige Problem besteht hier darin, dass man sich möglicherweise falsch daran erinnert, was man zuvor mit einem Begriff benannt hatte – also im Grunde einfach nur die Fehlbarkeit unserer Erinnerung. Unabhängig davon können wir im Moment der Gegenwart Dinge benennen wie es uns richtig erscheint. (Trotzdem können wir natürlich aus bestimmten Gründen Annahmen darüber aufstellen, welche Erinnerungen richtig und welche falsch sind.)
(Wittgenstein meine jedoch, dass es die Erinnerung an die verweisende Benennung eines Objekts überhaupt nicht gäbe (Haddock 2026, 26.). Die Idee einer solchen Erinnerung sei eine Illusion. Das Konzept „dieselbe Sache”, und damit die Erinnerung, habe ohne ein Kriterium für die Richtigkeit der Wiederverwendung keinen Inhalt (31.).)
Aus der ursprünglichen Begriffszuordnung ergebe sich nach Wittgenstein keine Regel, um neue Empfindungen als gleich (bzw. ähnlich) zur ursprünglichen Empfindung zu erkennen – also kein unabhängiges Kriterium für die Verwendung des Begriffs (Beckermann S. 72 f.). Dies scheint als die allgemeine Bedeutung eines Begriffs verstanden werden zu können, welche wie beschrieben nicht in dem einzelnen „privaten Objekt“ besteht, sondern erst als Abstraktion aus diesem gebildet wird. Es ist gewissermaßen nicht die verweisende (ostensive) Benennung an sich, welche die Bedeutung festlegt, weil das Objekt, auf das verwiesen wird, nicht die (allgemeine) Bedeutung ist – die (allgemeine) Bedeutung ist aber etwas, das dadurch gebildet wird.
(Wenn es ein Kriterium für die Richtigkeit gebe, handele es sich um öffentliche Begriffe (Haddock 2026, 31.). Das Wiedererkennen einer momentanen Empfindung als eine Empfindung gleicher Art setze ein Verständnis des Wortes der Art als Wort einer öffentlichen Sprache voraus (29.). Es scheint jedoch auch möglich Kategorien als Ideen bzw. Konzepte ohne Sprache zu bilden.4)
(Wenn man nicht mit Worten ausdrücken kann, warum eine momentane Empfindung die gleiche wie eine erinnerte ist, dann sei alles, was einem gleich scheint, auch gleich, womit wir nicht darüber sprechen könnten, dass es gleich ist, meint Wittgenstein (Haddock 2026, 39.). Man könne nicht darüber sprechen, dass man sich an die verweisende Benennung erinnert oder weiß, dass man wieder dasselbe hat. Letztlich scheint nur ausgesagt zu werden, dass man nicht sicher wissen kann, ob unsere Erinnerung uns täusch, oder dass wir qualitativ-singuläre Erlebensinhalte nicht beschreiben können.)
Wittgensteins Argumentationen (§ 293) würden zeigen, dass private Entitäten (private Objekte), als Dinge, von denen nur jede Person selbst wissen kann, ob sie vorliegen oder nicht, für die Bedeutung von Empfindungswörtern keine Rolle spielen können (Beckermann S. 74). Das „Käfer-Argument“ (§ 293) scheint besagen zu sollen, dass ein privates Objekt nicht zur Bedeutung eines Begriffs gehören könne, sondern dass diese nur aus öffentlich geteilten Entitäten bzw. dem öffentlichen Sprachgebrauch bestehen könne. Wittgensteins Schluss ist geradezu absurd. Er scheint zu besagen, dass der Begriff Zahnschmerz nicht unsere Empfindung von Zahnschmerzen bezeichnen würde, sondern nur das äußere, sichtbare Verhalten von Personen, bzw. alles was zum öffentlichen Sprachgebrauch dazu gehört. Begriffe für unsere „private Objekte“ wie Empfindungen beziehen wir jedoch auf ebendiese Empfindungen, auch wenn wir die Empfindungen anderer Subjekte nur annehmen können. Die Bedeutung mentaler Begriffe sei an öffentliche Kriterien für die richtige Verwendung gebunden (S. 75). Sprechen über psychische Vorgänge anderer Subjekte sei als Sprechen über äußeres Verhalten zu analysieren. Im Sprachgebrauch haben wir hier nur die sichtbaren, äußeren Erscheinungen gegeben. Dennoch ist für uns die Bedeutung (der Kern der Bedeutung) des Begriffs einer Empfindung der Bewusstseinsinhalt, und nicht das äußere Verhalten, ebenso wie sich der Begriff eines Wirklichkeitsinhaltes auf diesen bezieht, ohne dass wir als denkendes Bewusstsein unmittelbaren Kontakt zu ihm haben zu müssen.
(Nach Wittgensteins Argumentation müsste das, was zeigend (mit einem Wort) benannt wird, sprachlich beschrieben werden, was nur für öffentliche Objekte möglich sei (Haddock 2026, 37.). Die Argumentation scheint somit die Unmöglichkeit der Fokussierung unserer Aufmerksamkeit auf qualitativ-singuläre Erlebensinhalte (wie ein Farbton) bereits vorauszusetzen.)
Wittgensteins Argumentation scheint unter anderem zu sein, dass wenn die Bedeutungen von Begriffen in subjektiven Bewusstseinsinhalten liegen würden (Privatsprache), sie somit für andere Subjekte unzugänglich wären; diese also die Begriffe nicht verstehen könnten. Die Position scheint sicher stellen zu wollen, dass es ein öffentlich geteiltes Verständnis von Sprache gibt. Wittgenstein meinte aber auch, dass private Begriffe für einen selbst unverständlich wären. Demnach müssten die Bedeutungen (bzw. die Begriffe selbst) Dinge in der geteilten Außenwelt sein, bzw. im Sprachgebrauch liegen, oder sich durch den Sprachgebrauch ergeben. (Wörter einer öffentlichen Sprache könne man nur erlernen, weil man sich mit denselben öffentlich sichtbaren Dingen beschäftigen könnte wie andere (Haddock 2026, 30.).) Natürlich können wir Bedeutungen nur aus dem Sprachgebrauch anderer Subjekte erschließen, aber dieser ist wiederum nur durch ein Subjekt-internes Verständnis der Begriffe möglich. Letztlich erfahren und denken wir auch jedes Ding in der Welt nur durch „private“ Bewusstseinsinhalte. Und wir können auch Begriffe über private Erlebensinhalte anderer Subjekte erschließen, wenn wir diese selbst erleben.
Z. B. Schurz (2021, 180) meint im Grunde, dass zwar öffentliche Sprache missverstanden werden kann, aber man selbst in der eigenen Privatsprache sich mit Begriffen auf die eigenen Basisüberzeugungen beziehen kann. Zu einer Untersuchung von Wittgensteins Privatsprachenargument siehe des Weiteren z. B. Thiele 1986. Siehe außerdem den Teilabschnitt Existenz privater Objekte unter rationale-philosophie.de/erleben.
Anscombe, G. E. M. (2015) Private Ostensive Definition. In: M. Geach & L. Gormally (eds.). Logic, Truth and Meaning: Writings of G. E. M. Anscombe
Beckermann, Ansgar (2008) Analytische Einführung in die Philosophie des Geistes
Grundmann, Thomas (2017) Analytische Einführung in die Erkenntnistheorie
Haddock, Adrian (2026) Vorlesung: Einführung in die Theoretische Philosophie. „Wittgenstein (II)“. Uni Leipzig (WiSe 2025/26)
McDowell, John (1994) Mind and World
Musgrave, Alan (1993) Alltagswissen, Wissenschaft und Skeptizismus
Schurz, Gerhard (2021) Erkenntnistheorie. Eine Einführung
Thiele, Susanne (1986) Wittgensteins Privatsprachenargument in neuer Sicht. Philosophisches Jahrbuch 93 (2)
Wittgenstein, Ludwig
(1953) Philosophische Untersuchungen
(1958) Blue Book. In: R. Rhees (eds.). Preliminary Studies for the "Philosophical Investigations"
1 siehe z. B. McDowell 1994, I, 2.; Anscombe 2015
2 Es gibt auch die Unterscheidung von (verbal) definierten Begriffen und Grundbegriffen, deren Bedeutung keiner Erklärung bedürfe, weil sie unmittelbar klar sei (Musgrave 1993, 15). Bedeutung ist jedoch nie im strengen Sinne unmittelbar klar, sondern immer auf unsichere Weise aus dem Sprachgebrauch erlernt – also letztlich als „Hypothese“ darüber, an was andere Subjekte denken.
Es gibt auch den Begriff empiristischer Beobachtungsbegriffe (S. 16), für Erfahrungs- bzw. Erlebensinhalte, für Dinge, die nicht weiter beschrieben, sonder nur erlebt werden könnten. So scheint eine einzelne (singuläre) Erlebensqualität, wie eine bestimmte Farbe, nicht beschrieben werden zu können.
Die „empiristische“ Auffassung des Erlernen von Sprache anhand wiederholter Verwendung von Begriffen in Korrelation zu ihren Bezugsobjekten scheint zum Teil verneint zu werden (Musgrave Kapitel 4, 3., S. 69). Dies mag zwar Spracherwerb nicht vollständig erklären, eine empirisch gegebene Verknüpfung ist jedoch trivialerweise die einzige Möglichkeit, wie ein Subjekt diese erfahren kann. So werden in der „empiristischen Auffassung“ oft mehrere Punkte vermengt. So ist es z. B. richtig, dass die Wiederholung von Gleichem nicht logisch notwendig ist, um etwas zu erlernen. Es ist nicht die Wiederholung von Begriffen in gleichen, sondern in variierenden Kontexten und mit verschiedenen, abgrenzenden bzw. „konkurrierenden“ Begriffen, durch welche die Möglichkeit besteht, mit höherer Wahrscheinlichkeit die ungefähre Bedeutung von Begriffen zu erkennen, deren genaue Bezugsobjekt bei einer einmaligen Korrelation unklar ist.
3 Siehe auch den Abschnitt Wittgenstein, Sprachgebrauch unter rationale-philosophie.de/sprachzeichen.
4 Siehe rationale-philosophie.de/erleben.